Wer mit Tieren auf Reisen gehen will, sollte sich vorher über die EU-Vorschriften zum Schutz vor der Verbreitung der Tollwut informieren und die Vorbereitungen rechtzeitig vor der Reise treffen.
Die wichtigsten Bestimmungen:
Reisen mit Heimtieren innerhalb der Europäischen Union
Private Reisende, die auf ihre Urlaubsreise in andere EU-Mitgliedstaaten Hunde oder Katzen mitnehmen wollen, müssen den EU-Heimtierpass mitführen. Dieser wird von Tierärzten ausgestellt. Im EU-Heimtierpass müssen die ordnungsgemäße Kennzeichnung des Tieres mittels Tätowierung (gilt noch bis 3.7.2011) oder Mikrochip sowie eine gültige Impfung gegen Tollwut vom Tierarzt dokumentiert werden. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der Pass nicht. Für Reisen nach Irland, Schweden, Malta und in das Vereinigte Königreich sind weitergehende Anforderungen erforderlich.
Reisen mit Heimtieren in Drittländer (Nicht-EU-Länder)
Für die Einreise von Hunden und Katzen im privaten Reiseverkehr in Nicht-EU-Länder gelten die Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes. Für die Rückreise nach Deutschland sind je nach Reiseziel und -dauer in der Regel der EU-Heimtierpass mit Nachweisen der Kennzeichnung des Tieres und des gültigen Tollwutimpfschutzes mitzuführen.
Für die Rückreise aus bestimmten so genannten nicht gelisteten Drittländern – das sind
Länder mit unsicherem Tollwutstatus – muss der Nachweis des Tollwutimpfschutzes anhand einer Blutprobe durch ein EU-zugelassenes Labor erbracht werden – in der Regel bereits vor der Ausreise in Deutschland.
Für Hunde- und Katzenwelpen im Reiseverkehr bestehen Sonderregelungen.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
http://www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/Heimtiere.html