01402nas a2200229 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653001700113653001300130653001100143653001400154653001000168653001700178100001300195700001600208700001500224245010600239490000800345520080500353022001401158 2019 d c02/2019bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aEntomophagie10aSchäden10aLeiden10aSchmerzen10aLeben10aWohlbefinden1 aD Preuß1 aS Hartstang1 aP Kunzmann00aTierethische Überlegungen auf Grundlage von § 1 TierSchG zu Insekten als Nahrungs- und Futtermittel0 v1323 aInsekten stehen als Nahrungs- und Futtermittel für Menschen und Nutztiere vermehrt im Blickpunkt von Forschung und Entwicklung. Zugleich unterliegen sie als Tiere auch § 1 des TierSchG und dessen Normen, die sich nicht nur als juristische, sondern zugleich als moralische Ansprüche lesen lassen: So ist (1) das Leben und Wohlbefinden von Tieren zu schützen; (2) das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden ist zumindest rechtfertigungsbedürftig; und (3) sie gelten als Mitgeschöpfe. Inwieweit und in welcher Form sich diese Forderungen auf Insekten hin applizieren lassen, gilt es auszuloten, denn ob und wie Insekten Schmerzen und Leiden empfinden, was als Schaden zu gelten hat und welche Konsequenzen aus dem Status der Mitgeschöpflichkeit resultieren, ist keineswegs unumstritten. a0005-9366