02389nas a2200277 4500000000100000000000100001008004100002260007000043653001600113653001800129653001300147653001500160653002600175100001800201700001300219700001600232700001300248700001100261700001300272700001400285700001200299245010000311490000800411520167800419022001402097 2019 d c07/2019bSchlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KGaHannover10aSchlachtung10aTrächtigkeit10aSchweine10aTierschutz10aamtliche Überwachung1 aP Rolzhäuser1 aJ Saffaf1 aS Wohlfahrt1 aL Walter1 aA Pahl1 aA Hamedy1 aE Lücker1 aK Riehn00aDie amtliche Datenerhebung zur Schlachtung gravider Schweine: Erkenntnisse aus dem SiGN-Projekt0 v1323 aDie Häufigkeit von Trächtigkeiten bei geschlachteten Schweinen wurde im Rahmen des Forschungsprojektes „SiGN“ zur Schlachtung gravider Nutztiere zweistufig erfasst. Zum einen wurden Daten durch Projektmitarbeiter direkt in Schlachtbetrieben erhoben. Zum anderen wurden amtliche Datenmeldungen von teilnehmenden Veterinärbehörden zur Schlachtung gravider Schweine akquiriert. Diese Arbeit präsentiert die Ergebnisse der amtlichen Datenakquise, stellt diese in Bezug zu der direkten Erhebung und zieht Schlussfolgerungen für die amtliche Überwachung der Schlachtung gravider Schweine. Insgesamt wurden 1586 Datenmeldungen mit Schlachtdaten von Januar 2015 bis einschließlich Oktober 2017 aus 55 Landkreisen ausgewertet. Bei 116 (0,03 %) von 409.469 gemeldeten Schlachtsauen wurde eine Gravidität festgestellt. Es befanden sich 29 % (n = 34) der graviden Sauen im ersten, 37 % (n = 43) im zweiten und 25 % (n = 29) im dritten Trimester. Die Prävalenz hochtragend geschlachteter Sauen betrug demnach 0,007 % (29/409.469). Bei 9 % (n = 10) der trächtigen Sauen erfolgte keine Altersbestimmung. Verglichen mit der direkten Erhebung (3 %; 331/11.137) ist die Prävalenz der amtlichen Datenakquise um das 106,1-fache geringer. Dies kann ein Hinweis auf Unsicherheiten bei der Ermittlung tragend geschlachteter Sauen im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung sein. Um die amtliche Überwachung in Bezug auf die Schlachtung gravider Schweine zu optimieren sowie das Abgabeverbot hochtragender Säugetiere zum Zwecke der Schlachtung umsetzen zu können, ist die Etablierung eines Maßnahmenkatalogs sowie die Implementierung von Standardarbeitsanweisungen notwendig. a0005-9366