Der Praktische Tierarzt 84, 451-453
© Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG. 2003
Publiziert: 06/2003
Zusammenfassung
Welche Konsequenzen ergeben sich aus möglichen Beschlagfehlern? Diese Frage berührt auch die tierärztliche Pferdepraxis. Heutzutage wird auch die Arbeit des Hufschmiedes vom aufgeklärten Pferdebesitzer immer kritischer beobachtet. Die zunehmende Konkurrenz unter Hufschmieden und alternativen Anbietern von Hufpflege sowie mehr oder wenigerqualifizierte Artikel in der Reiterpresse haben die Pferdebesitzer für Fehler beim Hufbeschlag sensibilisiert. Durch die immer einfachere Möglichkeit, Beschlagsfehler zum Beispiel per Digitalkamera zu dokumentieren, wird die Beweisführung erleichtert und es kommtvermehrt zu Gerichtsprozessen gegen Schmiede. Indirekt ist in diesen Fällen meistens auch der Tierarztbetroffen. Sei es als Zeuge, oder weil seine Rechnung über die erforderlich gewordene Behandlung desunsachgemäß beschlagenen Pferdes Gegenstand des Streites ist. Für den Hufschmied wird es demnachimmer wichtiger, sich streng an der „ars legis“ der Hufbeschlagskunstzu orientieren.
Die Themen dieses Beitrags:
1. Die Sorgfaltspflicht des Hufschmiedes
2. Beweislast
3. Arbeitsplatz
4. Lahmheit nach dem Beschlag
5. Unberechtigte Arbeit
6. Langzeitschäden durch die Arbeit des Hufschmiedes
7. Andere Klagen
8. Haftungsausschlüsse
9. Hufpfleger, Huftechniker, Hufheilpraktiker nach Strasser,
Huforthopäden nach Biernat, Autodidakten